Opferhilfe

OPFERHILFE – UNTERSTÜTZUNG BEI DER TATBEWÄLTIGUNG

Seit Beginn unserer Tätigkeit ist HILFE ZUR SELBSTHILFE jeden Tag aufs Neue hautnah mit den Folgen, Verletzungen und Schäden von Straftaten konfrontiert. Seit Beginn der achtziger Jahre gilt daher unser besonderes Augenmerk der Unterstützung von Kriminalitätsopfern.
Unsere Hilfeangebote ruhen dabei auf drei Säulen: individuelle Beratung und Begleitung bei der Tataufarbeitung, Konfliktvermittlung sowie Schadensregulierung und Tatfolgenausgleich.

Hilfeangebote:

  • Beratung von Kriminalitätsopfern und ihren Angehörigen im Landgerichtsbezirk Tübingen
  • Beratung für Opfer häuslicher Gewalt
  • Konfliktvermittlung, Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung für Opfer von Jugendstraftaten im Landgerichtsbezirk Tübingen

OPFERHILFE, KLÄRUNGS- UND KONFLIKTHILFE

Beratung von Kriminalitätsopfern und ihren Angehörigen im Landgerichtsbezirk Tübingen. Ausgehend von unseren Erfahrungen in der Arbeit mit Opfern im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs setzt HILFE ZUR SELBSTHILFE seit 1995 einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit in den Ausbau von Hilfeangeboten für Opfer von Straftaten und deren Angehörige.

Unser Hilfeangebot richtet sich an Opfer von Straftaten im Landgerichtsbezirk Tübingen, die infolge der erlittenen Straftat unter psychischen Belastungen leiden.

Die Beratungsstelle mit Sitz in Tübingen bietet folgende Angebote:

  • eine Begleitung unmittelbar nach der Tat
  • eine Hilfe bei der Aufarbeitung des traumatischen Geschehens
  • Hilfe bei der Schadensregulierung und Tatfolgenausgleich
  • sowie eine Begleitung während des Strafverfahrens

BERATUNG FÜR OPFER HÄUSLICHER GEWALT

Seit 2000 nahmen die Städte Tübingen und Reutlingen am Pilotprojekt des Landes Baden-Württemberg zur Einführung des Platzverweisverfahrens teil. In Verbindung damit wurde 2002 das neue Gewaltschutzgesetz in Kraft gesetzt, das den Opfern von Gewalttaten verschiedene Schutz- und Hilfsmöglichkeiten bietet. Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Neuerungen hat HILFE ZUR SELBSTHILFE in Zusammenarbeit mit anderen Beratungs- und Hilfseinrichtungen ein spezielles Interventions- und Beratungskonzept nach häuslicher Gewalt entwickelt, welches bis 2005 als Modellprojekt vom Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern gefördert wurde.

Die Beratungsstelle mit Sitz in Tübingen macht folgende Angebote:

  • Beratung und lebenspraktische Hilfen für Opfer im direkten Anschluss an die Verhängung eines polizeilichen Platzverweises gegen den Täter
  • Situationsabklärung, ggf. Vermittlung an weiterführende Beratungsangebote
  • Deeskalation der Konfliktsituation und Erarbeitung eines individuellen Sicherheitsplanes
  • In geeigneten Fällen, und bei ausdrücklichem Wunsch des Opfers Paargespräche mit dem Täter mit dem Ziel der Vermeidung zukünftiger Gewalt
  • Bei Opfern mit Kindern besteht das Angebot eines speziellen Interventionskonzeptes für und mit den Kindern
  • Auf Wunsch erfolgt eine Nachbetreuung bzw. Soforthilfe bei erneuten Übergriffen