Die Straffälligenhilfe ist das älteste Arbeitsfeld von HILFE ZUR SELBSTHILFE. Im Engagement für straffällig gewordene Menschen liegen die Wurzeln unserer Arbeit.
Die damit verbundene intensive Auseinandersetzung mit Entstehungsbedingungen und Erscheinungsformen abweichenden Verhaltens hat unsere fachlichen Überzeugungen geprägt und den Weg für die Weiterentwicklung unserer Hilfeangebote hin zu dem Netzwerk sozialer Hilfen bereitet, welches wir heute sind.
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Grundsätzlich können wir von Sozialdiensten oder Inhaftierten sämtlicher Justizvollzugsanstalten in Baden-Württemberg angefragt werden. Wir informieren vor Ort und führen Kontaktgespräche mit allen Inhaftierten, die Interesse an unseren Betreuungsangeboten haben. Wir klären gemeinsam den Hilfebedarf und organisieren den Übergang in Anschlusshilfen. Auch die Beantragung der Kostenübernahme wird von uns übernommen.
Darüber hinaus sind in der Justizvollzugsanstalt Rottenburg MitarbeiterInnen von uns regelmäßig als Ansprechpersonen im Rahmen des Nachsorgeprojekts Chance wie auch des Eltern-Kind-Projekts präsent.
Straffälligenhilfe
Hilfe zur Selbsthilfe gGmbH
Kaiserstr. 31
72764 Reutlingen
Beim Eltern-Kind-Projekt Chance handelt es sich um ein vom Landesnetzwerk Straffälligenhilfe getragenes landesweites Projekt in Baden-Württemberg, das die Situation von Kindern und Familien verbessern soll, bei denen ein Elternteil inhaftiert ist.
Die Hilfen umfassen alle Maßnahmen zur Klärung und Förderung einer positiven Eltern-Kind-Beziehung vor, während und nach der Inhaftierung eines Elternteils. Das Wohl des Kindes steht dabei im Vordergrund.
Im Rahmen dieses Projekts sind wir sowohl Ansprechpersonen für Inhaftierte in der Justizvollzugsanstalt Rottenburg und deren Familien als auch für alle im Landgerichtsbezirk Tübingen wohnhaften Familien von inhaftierten Elternteilen.
Eltern-Kind-Projekt
Hilfe zur Selbsthilfe gGmbH
Kaiserstr. 31
72764 Reutlingen
Das Nachsorgeprojekt Chance ist ein vom Landesnetzwerk Straffälligenhilfe Baden-Württemberg getragenes
landesweites Nachsorgenetzwerk. Es richtet sich in seinem Beratungs- und Unterstützungsangebot an alle Inhaftierte, die zur Endstrafe oder vorzeitig entlassen werden und keinem Bewährungshelfer unterstellt sind.
Ziel des Netzwerks ist es, das „Entlassungsloch“ von Haftentlassenen, die ohne Hilfestellung in ihr gewohntes Umfeld zurückkehren, aufzufangen und sie in dieser Übergangszeit zu begleiten.
Im Rahmen dieses Projekts sind wir als Ansprechpersonen regelmäßig in der Justizvollzugsanstalt Rottenburg präsent. Wir klären den Beratungswunsch des Interessenten und vermitteln Anschlusshilfen im gewünschten Zielort nach der Entlassung. Außerdem sind wir auf Anfrage in sämtlichen Justizvollzugsanstalten Baden-Württembergs präsent, in denen sich Inhaftierte für eine Betreuung in unserer Region entscheiden und informieren über unsere Betreuungsangebote vor Ort. Auf Wunsch werden die Inhaftierten nach ihrer Entlassung sechs Monate zur Nachsorge begleitet.
Nachsorgeprojekt Chance
Hilfe zur Selbsthilfe gGmbH
Kaiserstr. 31
72764 Reutlingen
Die Flexible Intensivbetreuung (FIB) ist ein ambulantes Hilfeangebot für junge volljährige und erwachsene Haftentlassene oder von Haft bedrohte Personen mit erhöhtem Hilfebedarf, die ihre besonderen sozialen Schwierigkeiten im Sinne der §§67-69 SGB XII nicht aus eigener Kraft überwinden können. Sie bietet in drei Wohnprojekten (2 Häuser für Mäner, 1 Wohnung für Frauen) oder im Individualwohnraum eine intensive persönliche Beratung und Betreuung durch sozialpädagogische Fachkräfte. Das Angebot ist mit den örtlichen Hilfestrukturen und den jeweils zuständigen Kooperationspartnern gut vernetzt.
Das Hilfeangebot umfasst sämtliche Lebensbereiche. Die Dauer der Betreuung beträgt in der Regel 12 bis 18 Monate. Ziel der Maßnahme ist eine eigenständige und eigenverantwortliche Lebensführung in Straffreiheit.
Die Vorbereitung sollte möglichst bereits in Haft erfolgen. Dazu erfolgt die erste Kontaktaufnahme ca. 4-6 Monate vor dem voraussichtlichen Entlassungstermin. Auch bei der Arbeits- oder Ausbildungsplatzsuche sind wir bereits während der Inhaftierung behilflich.
Falls noch kein eigener Wohnraum besteht, erfolgt die Aufnahme zunächst in einem Wohnprojekt in Einzelzimmern. Von hier aus wird die Wohnungssuche gemeinsam vorgenommen. Die Betreuung wird mit der gleichen Intensität im eigen angemieteten Wohnraum fortgesetzt. Ein Bezugspersonensystem garantiert die Betreuungskonstanz über den gesamten Zeitraum der Maßnahme.
(für Männer)
Ambulant Betreutes Wohnen ist ein niederschwelliges Angebot im Rahmen der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach §§ 67-69 SGB XII. Es richtet sich an straffällig gewordene Hilfesuchende, die bereits über einen eigenen Wohnraum verfügen und hier oder auch zu dessen Erhalt Unterstützung benötigen. Die Betreuung erfolgt individuell in unterschiedlicher Form, z.B. in Gesprächsangeboten, Telefonkontakten, Begleitung, Mithilfe, Anleitung, Beratung u.v.m. Die Gespräche können in unseren Büroräumen, wie auch im eigenen Wohnraum stattfinden. Die Betreuung mehrerer Personen in einem gemeinsamen Haushalt ist ebenfalls möglich.
Der Inhalt der Betreuung orientiert sich an dem individuellen Hilfebedarf und wird anhand eines Hilfeplans gemeinsam festgelegt.
Nach Abschluss einer Therapie oder einer intensiver betreuten Maßnahme kann Ambulant Betreutes Wohnen als Nachsorge in Anspruch genommen werden.
Ambulant Betreutes Wohnen
Hilfe zur Selbsthilfe gGmbH
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72764 Reutlingen
Das Projekt „Projekt Handschlag“ führt im Landgerichtsbezirk Tübingen den Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) zwischen jugendlichen und heranwachsenden TäternInnen und deren Opfern durch.
TOA ist ein Angebot an Beschuldigte und Geschädigte, die Straftat und ihre Folgen mit Hilfe einer neutralen Vermittlung eigenverantwortlich zu bearbeiten. Den Konfliktbeteiligten wird die Möglichkeit gegeben, in der persönlichen Begegnung die zugrundeliegenden und/oder entstandenen Konflikte zu bearbeiten und eine Wiedergutmachung zu erreichen. Die hier arbeitenden MitarbeiterInnen sind ausschließlich Fachkräfte mit besonderer Zusatzqualifikation als KonfliktberaterInnen und MediatorInnen.
Projekt Handschlag
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Betreuungsweisungen sind eine mögliche jugendrichterliche Reaktion auf Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden im Alter zwischen 14 und 21 Jahren nach §10 des Jugendgerichtsgesetzes. Der Verein führt diese Betreuungen seit 1986 für Jugendliche und Heranwachsende in den Amtsgerichtsbezirken Reutlingen, Bad Urach, Münsingen, Rottenburg und Tübingen durch.
Mit der Novellierung des Jugendgerichtsgesetzes von 1991 wurde der Betreuungsweisung als sogenannter „neuer ambulanter Maßnahme“ ein stärkerer Stellenwert zugemessen. Sie wird als sinnvolle Alternative zum Jugendarrest verstanden.
Neben Betreuungen auf richterliche Weisung werden auch sogenannte Betreuungen im Vorfeld durchgeführt: In Absprache mit der Jugendgerichtshilfe, der Justiz und den Betroffenen wird bei entsprechend schwierigen Lebensumständen schon vor Eröffnung der Hauptverhandlung mit der Betreuung begonnen mit dem Ziel, diese dann in der Hauptverhandlung bei der Strafzumessung zu berücksichtigen. Das Verfahren kann auch nach vorläufiger Einstellung und erfolgreicher Teilnahme endgültig eingestellt werden.
Zielgruppe sind Jugendliche und Heranwachsende (Altersgruppe der 14- bis 21-Jährigen), deren Straftaten in Bezug auf Häufigkeit und/oder Schwere über die jugendtypische Bagatellkriminalität hinausgehen und die Begehung weiterer Straftaten, aufgrund der problematischen Lebenssituation und unbewältigter Lebenslagen, wahrscheinlich sind
Betreuungsweisungen
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72764 Reutlingen
Das Einzel-Antigewaltcoaching ist eine pädagogische Einzelarbeit für straffällig gewordene gewaltbereite Jugendliche und junge Erwachsene.
Es wird unter Beteiligung der Jugendhilfe im Strafverfahren von Staatsanwaltschaft oder Jugendgericht als Auflage oder Weisung verhängt und dauert in der Regel drei Monate mit wöchentlichen Gesprächsterminen.
Bei hoher Eigenmotivation und Einsicht in eigene Verhaltensanteile, die zur strafrechtlichen Verfolgung geführt haben, ist im Einzelfall auch ein Coaching im Vorfeld zur Verhandlung möglich.
Das Einzelcoaching mit dem Schwerpunkt Sexualität ist eine pädagogische Maßnahme im Einzelsetting für straffällig gewordene, sexuell deviante Jugendliche und junge Erwachsene.
Es wird unter Beteiligung der Jugendhilfe im Strafverfahren, der Staatsanwaltschaft oder dem Jugendgericht als Auflage oder Weisung verhängt und dauert in der Regel drei Monate mit wöchentlichen Gesprächsterminen.
Das Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Volljährige, die mehrfach durch ihre Gewalttätigkeiten auffällig geworden sind.
Die Teilnahme wird als richterliche Weisung (§10 JGG) verhängt oder
als päd. Maßnahme im Vorfeld eines Strafverfahrens mit dem Ziel des Absehens von der Strafverfolgung aufgrund einer eingeleiteten Jugendhilfemaßnahme (§45 (2) oder §47 (1) JGG).
Die Durchführung der Anti-Gewalt-Maßnahme wird in Form eines Gruppentrainings mit 6 Jugendlichen/Heranwachsenden angeboten.
Vor Beginn des Trainings findet ein Vorinterview mit den Jugendlichen und den durchführenden Trainer*innen statt, dann folgen 11 wöchentliche Gruppentreffen mit 3-4 Stunden, sowie erlebnispädagogische Tagesveranstaltungen.
Die gesamte Maßnahme erstreckt sich zeitlich in der Regel auf ca. 3 Monate und findet hauptsächlich in den Räumlichkeiten von Hilfe zur Selbsthilfe in Reutlingen statt.
Der Soziale Trainingskurs Respekt ist ein niederschwelliges Jugendhilfeangebot im Jugendstrafverfahren und wurde konzipiert für aggressions- und gewaltbereite jugendliche Straftäter*innen, die sich wegen Gewalttaten vor Gericht verantworten müssen.
Der Soziale Trainingskurs Respekt besteht aus unterschiedlichen Modulen. Die Gruppengröße liegt bei acht Teilnehmenden. Der Trainingskurs besteht aus Gruppen- und Einzelterminen. Im Einzelsetting liegt der Fokus auf der Tataufarbeitung sowie der Auseinandersetzung mit der aktuellen Lebenslage. Innerhalb der Gruppe werden Themen wie Umgang mit Beleidigungen und die Auseinandersetzung mit eigenen Emotionen thematisiert sowie gruppenpädagogische Methoden durchgeführt. Ein zentraler Ansatz des Trainingskurses ist der Einbezug des familiären Systems. Vor Beginn des Kurses findet ein Vorinterview mit den Jugendlichen und den Sorgeberechtigten statt.
Einzelcoachings, AGT und STK
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