Um dem bundesgesetzlichen Auftrag des Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetzes nachzukommen, erarbeitet Hilfe zur Selbsthilfe seit 2023 ein Präventions- und Schutzkonzept. Seit 2025 sind hierzu zwei Beauftragte eingesetzt, mit dem Ziel, sichere Strukturen für Adressat*innen innerhalb der Einrichtung weiterhin zu gewährleisten, Betroffene zu stärken und Gewaltstrukturen vorzubeugen.
Eine Beschwerde ist jede Unzufriedenheit, die sich auf die Arbeit, Verhaltensweisen oder Entscheidungen der Mitarbeitenden bezieht.
Über folgende Wege kann sich beschwert werden (auch anonym).
Intern bei den Schutzbeauftragten hier über das Kontaktformular:
Ombudsstelle Südwürttemberg
Henriettenweg 5
72072 Tübingen
Kreisverband Reutlingen
Eugenstraße 68
72072 Tübingen