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Klärungs- und Konflikthilfe

Konflikte lösen, Gewalt vermeiden

Wir alle kennen den Doppelcharakter von Konflikten. 
Einerseits sind Konflikte im menschlichen Zusammenleben unvermeidlich und notwendig; ohne sie gäbe es oftmals keine Klärung, keine Weiterentwicklung und keinen Neubeginn. Andererseits wird unser gesellschaftliches Zusammenleben aber immer komplexer und konfliktträchtiger und so nimmt gleichermaßen das Risiko von Destruktivität, Eskalation und Gewalt zu, welches Konflikte eben auch in sich bergen. Konflikthilfe und Mediation sind Arbeitsansätze, mit denen Konflikte selbstbestimmt und gewaltfrei geregelt werden können. 

HILFE ZUR SELBSTHILFE ist seit 1985 in diesem Arbeitsfeld mit einer Vielzahl von innovativen Projekten tätig und gehört bundesweit zu den Einrichtungen mit der längsten professionellen Erfahrung.

Unsere Angebote im Bereich Klärungs- und Konflikthilfe im Überblick

Klärungs- und Konflikthilfe

Opfer- und Täterarbeit nach Wegweisung und Platzverweis

Projekt Handschlag

Konfliktvermittlung und Täter-Opfer-Ausgleich nach Jugendstraftaten

Projekt Auszeit

Angebot für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende

Betreuungsweisungen

Ambulante Maßnahme für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende als sinnvolle Alternative zum Jugendarrest nach §10 Jugendgerichtsgesetz

Einzelcoaching und Anti-Gewalt-Trainings

pädagogische Einzelarbeit für straffällig gewordene gewaltbereite Jugendliche und junge Erwachsene

Opferhilfe

Hunterstützung bei der Tatbewältigung, Konfliktvermittlung sowie und Tatfolgenausgleich.

Klärungs- und Konflikthilfe

Unterstützung bei Tatverarbeitung und Konfliktbewältigung für Opfer und Täter. Ausgehend von seinen Erfahrungen in der Arbeit mit Opfern im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs setzt HILFE ZUR SELBSTHILFE seit 1995 einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit in den Ausbau von Beratungs- und Konfliktvermittlungsangeboten für Opfer und Täter von Straftaten sowie deren Angehörige.

Derzeit konzentriert sich unsere Arbeit auf folgende Handlungsfelder:

Projekt Handschlag

Unser „Projekt Handschlag“ führt im Landgerichtsbezirk Tübingen den Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) zwischen jugendlichen und heranwachsenden Täter*innen und deren Opfern durch.

TOA ist ein Angebot an Beschuldigte und Geschädigte, die Straftat und ihre Folgen mit Hilfe eines neutralen Vermittlers eigenverantwortlich zu bearbeiten. Den Konfliktbeteiligten wird die Möglichkeit gegeben, in der persönlichen Begegnung die zugrundeliegenden und/oder entstandenen Konflikte zu bearbeiten und eine Wiedergutmachung zu erreichen.

Die hier arbeitenden Mitarbeiter*innen sind ausschließlich Fachkräfte mit besonderer Zusatzqualifikation als Konfliktberater*innen und Mediator*innen.

Kontaktadresse

Projekt Handschlag

Hilfe zur Selbsthilfe gGmbH
Kaiserstr. 31,
72764 Reutlingen

Die Termine finden nach Absprache in Reutlingen, Tübingen und Calw statt.

Projekt Auszeit

Das Angebot richtet sich an straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende. Inhaltlich ist es darauf ausgerichtet, die Folgen und möglichen Auswirkungen auf die Geschädigten bzw. die Gesellschaft zu reflektieren. Mit dem Ziel, perspektivisch eine Verhaltensänderung zu bewirken, sowie den Jugendlichen bzw. Heranwachsenden die Möglichkeit zu bieten, aktiv an der Einstellung des Strafverfahrens mitzuwirken.

Das Angebot kommt dann zum Tragen, wenn seitens der Staatsanwaltschaft, des Gerichts oder der Jugendhilfe eine Auseinandersetzung des*der Beschuldigten mit der begangenen Straftat aus pädagogischen Gründen dringend geboten ist.

Für die Tataufarbeitung im Rahmen dieses Angebots werden 4 Gesprächstermine zur Bearbeitung und Reflexion der begangenen Straftat angesetzt. Die Termine finden möglichst alle 2 Wochen statt. 

Kontaktadresse

Projekt Auszeit

Hilfe zur Selbsthilfe gGmbH
Kaiserstr. 31,
72764 Reutlingen

Die Termine finden nach Absprache in Reutlingen, Tübingen und Calw statt.

Betreuungsweisungen

Betreuungsweisungen sind eine mögliche jugendrichterliche Reaktion auf Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden im Alter zwischen 14 und 21 Jahren nach §10 des Jugendgerichtsgesetzes.
HILFE ZUR SELBSTHILFE führt diese Betreuungen seit 1986 für Jugendliche und Heranwachsende in den Amtsgerichtsbezirken Reutlingen, Bad Urach, Münsingen, Rottenburg und Tübingen durch.

Mit der Novellierung des Jugendgerichtsgesetzes von 1991 wurde der Betreuungsweisung als sogenannter „neuer ambulanter Maßnahme“ ein stärkerer Stellenwert zugemessen. Sie wird als sinnvolle Alternative zum Jugendarrest verstanden.

Neben Betreuungen auf richterliche Weisung werden auch sogenannte Betreuungen im Vorfeld durchgeführt: In Absprache mit der Jugendgerichtshilfe, der Justiz und den Betroffenen wird bei entsprechend schwierigen Lebensumständen schon vor Eröffnung der Hauptverhandlung mit der Betreuung begonnen mit dem Ziel, diese dann in der Hauptverhandlung bei der Strafzumessung zu berücksichtigen. Das Verfahren kann auch nach vorläufiger Einstellung und erfolgreicher Teilnahme endgültig eingestellt werden.

Zielgruppe sind Jugendliche und Heranwachsende (Altersgruppe der 14- bis 21-Jährigen), deren Straftaten in Bezug auf Häufigkeit und/oder Schwere über die jugendtypische Bagatellkriminalität hinausgehen und das Begehen weiterer Straftaten, aufgrund der problematischen Lebenssituation und unbewältigter Lebenslagen, wahrscheinlich sind.

Kontaktadresse

Betreuungsweisungen
Hilfe zur Selbsthilfe gGmbH
Kaiserstr. 31
72764 Reutlingen

Einzelcoaching und Anti-Gewalt-Trainings

Einzelcoaching Anti-Gewalt

Das Einzel-Antigewaltcoaching ist eine pädagogische Einzelarbeit für straffällig gewordene gewaltbereite Jugendliche und junge Erwachsene.

Es wird unter Beteiligung der Jugendhilfe im Strafverfahren von Staatsanwaltschaft oder Jugendgericht als Auflage oder Weisung verhängt und dauert in der Regel drei Monate mit wöchentlichen Gesprächsterminen.

Bei hoher Eigenmotivation und Einsicht in eigene Verhaltensanteile, die zur strafrechtlichen Verfolgung geführt haben, ist im Einzelfall auch ein Coaching im Vorfeld zur Verhandlung möglich.

Aktuell bieten wir für Opfer von Jugendstraftaten im Landgerichtsbezirk Tübingen folgende Hilfen an:

Einzelcoaching - Sexualität, Verantwortung, Respekt

Das Einzelcoaching mit dem Schwerpunkt Sexualität ist eine pädagogische Maßnahme im Einzelsetting für straffällig gewordene, sexuell deviante Jugendliche und junge Erwachsene.

Es wird unter Beteiligung der Jugendhilfe im Strafverfahren, der Staatsanwaltschaft oder dem Jugendgericht als Auflage oder Weisung verhängt und dauert in der Regel 3 Monate mit wöchentlichen Gesprächsterminen.

Anti-Gewalt-Training (AGT)

Das Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Volljährige, die mehrfach durch ihre Gewalttätigkeiten auffällig geworden sind.

Die Teilnahme wird als richterliche Weisung (§10 JGG) verhängt oder als päd. Maßnahme im Vorfeld eines Strafverfahrens mit dem Ziel des Absehens von der Strafverfolgung aufgrund einer eingeleiteten Jugendhilfemaßnahme (§45(2) oder §47(1) JGG).

Die Durchführung der Anti-Gewalt-Maßnahme wird in Form eines Gruppentrainings mit 6 Jugendlichen und Heranwachsenden angeboten.

Vor Beginn des Trainings findet ein Vorinterview mit den Jugendlichen und den durchführenden Trainer*innen statt, dann folgen 11 wöchentliche Gruppentreffen mit 3-4 Stunden, sowie erlebnispädagogische Tagesveranstaltungen.

Die gesamte Maßnahme erstreckt sich zeitlich in der Regel auf ca. 3 Monate und findet hauptsächlich in den Räumlichkeiten von HILFE ZUR SELBSTHILFE in Reutlingen statt.

Sozialer Trainingskurs Respekt (STK)

Der Soziale Trainingskurs Respekt ist ein niederschwelliges Jugendhilfeangebot im Jugendstrafverfahren und wurde konzipiert für aggressions- und gewaltbereite jugendliche Straftäter*innen, die sich wegen Gewalttaten vor Gericht verantworten müssen.

Der Soziale Trainingskurs Respekt besteht aus unterschiedlichen Modulen. Die Gruppengröße liegt bei 8 Teilnehmenden. Der Trainingskurs besteht aus Gruppen- und Einzelterminen.

Im Einzelsetting liegt der Fokus auf der Tataufarbeitung sowie der Auseinandersetzung mit der aktuellen Lebenslage.
Innerhalb der Gruppe werden Themen wie Umgang mit Beleidigungen und die Auseinandersetzung mit eigenen Emotionen thematisiert sowie gruppenpädagogische Methoden durchgeführt.
Ein zentraler Ansatz des Trainingskurses ist der Einbezug des familiären Systems.

Vor Beginn des Kurses findet ein Vorinterview mit den Jugendlichen und den Sorgeberechtigten statt.

Kontaktadresse

Einzelcoaching, AGT und STK
Hilfe zur Selbsthilfe gGmbH
Kaiserstr. 31
72764 Reutlingen

Die Termine finden nach Absprache in Reutlingen, Tübingen und Calw statt.

Opferhilfe

Seit Beginn unserer Tätigkeit ist HILFE ZUR SELBSTHILFE mit den Folgen, Verletzungen und Schäden von Straftaten konfrontiert. Seit Beginn der achtziger Jahre gilt daher unser besonderes Augenmerk der Unterstützung von Kriminalitätsopfern.

Aktuell bieten wir für Opfer von Jugendstraftaten im Landgerichtsbezirk Tübingen folgende Hilfen an:

Bereichsleitung

Opferhilfe
Hilfe zur Selbsthilfe gGmbH
Kaiserstr. 31
72764 Reutlingen