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Hilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und junge Geflüchtete

Orientierung und Zukunftsperspektiven für junge Geflüchtete.

Minderjährige Geflüchtete, die ohne Sorgeberechtigte nach Deutschland kommen, bilden eine besonders schutzbedürftige Gruppe und werden nach den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention und des SGB VIII in der Kinder- und Jugendhilfe betreut. HILFE ZUR SELBSTHILFE bietet diesen jungen Menschen Hilfen in Form des Betreuten Jugendwohnens (BJW) oder als Erziehungsbeistand (EB) an, um sie in ihrer individuellen Lebenssituation zu unterstützen.

Betreutes Jugendwohnen für junge Erwachsene und junge Geflüchtete

Das Betreute Jugendwohnen richtet sich als Hilfeangebot an Jugendliche und junge Erwachsene ab 17/18 Jahren, die einen eigenen Lebensweg finden und umsetzen wollen. Das Angebot umfasst die Hilfeformen des Betreuten Jugendwohnens und der Intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuung sowie flexible, am individuellen Einzelfall ausgerichtete Einzelfallhilfen.

Die Dauer der Betreuung richtet sich nach dem Entwicklungsstand des jungen Menschen. Die jeweiligen Zielsetzungen der Betreuung werden im Informations- und Erstgespräch mit den jungen Menschen abgeklärt. Diese werden dann in einem Hilfeplan festgehalten, welcher in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt regelmäßig fortgeschrieben wird.

Kontaktadresse

Betreutes Jugendwohnen – Hilfe für junge Geflüchtete
Hilfe zur Selbsthilfe gGmbH
Kaiserstr. 31
72764 Reutlingen